besondere Beförderungsbedingungen SNG
Neben den geltenden gemeinsamen Beförderungsbedingungen von BBT und VMT, treten zusätzlich folgende Ergänzungen für das Halten auf Wunsch im Linienverkehr der Städtischen Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella?Mehlis in Kraft:
Fahrgäste der Städtischen Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella?Mehlis können täglich ab 20.00 Uhr auch zwischen den offiziellen Haltestellen aussteigen.
Der Fahrgast hat seinen Haltewunsch rechtzeitig, spätestens jedoch an der letzten regulären Haltestelle vor dem außerplanmäßigen Halt, dem Fahrer eindeutig bekannt zu geben.
Für die Überschaubarkeit der Aussteige-Situation seitens des Fahrers, sind derartige Ausstiege nur an der vorderen Tür möglich. Zwischen zwei regulären Haltestellen wird dem Sonderwunsch grundsätzlich nur einmal entsprochen. Ebenso darf dem Haltewunsch nur dann entsprochen werden, wenn die Entfernung zwischen den Haltestellen 300 Meter nicht unterschreitet und wenn bei Verspätungen durch das zusätzliche Halten Anschlüsse bzw. der Beginn der Nachfolgefahrt nicht gefährdet sind.
Das Halten auf Wunsch ist unzulässig
- an Stellen, an denen gemäß StVO das Halten untersagt ist.
- bei Risikowetterlagen, wie Schnee, Eisglätte oder Nebel.
- auf Straßen ohne Gehweg bzw. auf Straßen, auf denen der Gehweg durch Verkehrseinrichtungen (Geländer, Kette, Gitter, o.ä.) von der Fahrbahn getrennt ist.
- auf mehrspurigen Straßen, auf denen 60 km/h bzw. schneller gefahren werden darf.
Die generelle Entscheidung obliegt in jedem Fall dem Fahrpersonal.