Tarifbestimmungen
Gültig ab 28.08.2023
1 Geltungsbereich
Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung innerhalb des Liniennetzes der Städtischen Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis.
2 Tarifanwendung
Der entsprechende Fahrpreis gemäß jeweils gültiger Fahrpreistabelle ist vor Fahrtantritt zu entrichten. Ein Nachlösen von Differenzbeträgen ist nicht zulässig.
Das Liniennetz ist durch „Tarifzonengrenzen" unterteilt. Die Tarifzonengrenze befindet sich zwischen den Haltestellen Schmücke - Gehlberg Wendeschleife sowie Gehlberg Mühle - Am Schwarzbach.
Bei Fahrten innerhalb einer Tarifzone bzw. Fahrt über eine Tarifzonengrenze gilt die „Fahrpreisstufe 1". Bei Fahrten über zwei Tarifzonengrenzen gilt die „Fahrpreisstufe 2".
3 Fahrausweise
Fahrausweise sind in den Servicebüros, in Agenturen, an Fahrscheinverkaufsautomaten, beim Fahrpersonal und teilweise über das Handyticket (online) erhältlich.
Einzelfahrscheine gelten ab dem Entwertungszeitpunkt 60 Minuten (Fahrpreisstufe 1) bzw. 90 Minuten (Fahrpreisstufe 2) und berechtigen zum einmaligen Umsteigen in Richtung auf das Fahrziel auf den Linien der SNG. Rückfahrten sind nicht gestattet.
Die 4-Fahrten-Streifenkarte unterliegt den gleichen Bestimmungen wie Einzelfahrscheine.
Die Tageskarte der Fahrpreisstufe 1 oder Fahrpreisstufe 2 ist für beliebig viele Fahrten innerhalb von 24 Stunden gültig, sie gilt für jeweils eine Person und ist nur bei Antritt der 1. Fahrt zu entwerten.
Die Wochenkarte der Fahrpreisstufe 1 oder Fahrpreisstufe 2 berechtigt innerhalb der kalendarischen Woche (Montag bis Sonntag) zu beliebig vielen Fahrten durch eine Person. Sie ist nicht personengebunden und daher übertragbar. Der Vorverkauf an Fahrscheinautomaten beginnt jeweils donnerstags der Vorwoche 0.00 Uhr für die folgende Woche.
Die Wochenkarte für Schüler, Auszubildende und Studenten der Fahrpreisstufe 1 oder Fahrpreisstufe 2 ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Sie berechtigt innerhalb der kalendarischen Woche (Montag bis Sonntag) zu beliebig vielen Fahrten durch eine Person. Sie kann nicht online über das Handyticket erworben werden und gilt nur in Verbindung mit einer nummerngesicherten Kundenkarte der SNG mbH Suhl/Zella-Mehlis. Die Nummer der Kundenkarte ist auf der Wochenkarte jeweils einzutragen. Ohne Eintrag ist die Wochenkarte ungültig. Der Fahrgast hat die betreffende Kundenkarte bei sich zu führen. Der Vorverkauf an Automaten beginnt jeweils donnerstags der Vorwoche 0.00 Uhr für die folgende Woche.
Der Antrag auf Kundenkarte ist in den Servicebüros erhältlich. Nach Vorlage der erforderlichen Angaben und eines Passbildes erfolgt die Ausgabe der Kundenkarte. Die Kundenkarte gilt sowohl für Wochenkarten für Schüler, Auszubildende und Studenten als auch Schülermonatskarten des freien Verkaufs für den entsprechenden Personenkreis.
Die Monatskarte (normal) der Fahrpreisstufe 1 oder Fahrpreisstufe 2 berechtigt innerhalb des kalendarischen Monats zu beliebig vielen Fahrten durch eine Person. Sie ist nicht personengebunden und daher übertragbar.
Inhaber der Monatskarte erhalten die Möglichkeit, von Freitag 19.00 Uhr bis Sonntag Betriebsende bzw. an gesetzlichen Feiertagen 1 Person unentgeltlich mitzunehmen. Die Einstiegshaltestelle muss für beide Fahrgäste identisch sein, die Ausstiegshaltestelle der unentgeltlich mitgenommenen Person darf nicht nach der des Monatskarteninhabers liegen.
Die 9.00 Uhr Monatskarte der Fahrpreisstufe 1 oder Fahrpreisstufe 2 berechtigt an den Wochentagen Montag bis Freitag zur Inanspruchnahme der Beförderungsleistung ab 9.00 Uhr Fahrtbeginn lt. Fahrplan auf allen Linien durch eine Person und ist übertragbar. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt sie hinsichtlich des Benutzungsbeginns uneingeschränkt ebenfalls für eine Person. Die Übertragbarkeit bleibt erhalten. Die Gültigkeit beschränkt sich auf den jeweiligen kalendarischen Monat.
Inhaber der 9.00 Uhr Monatskarte erhalten die Möglichkeit, von Freitag 19.00 Uhr bis Sonntag Betriebsende bzw. an gesetzlichen Feiertagen 1 Person unentgeltlich mitzunehmen. Die Einstiegshaltestelle muss für beide Fahrgäste identisch sein, die Ausstiegshaltestelle der unentgeltlich mitgenommenen Person darf nicht nach der des Monatskarteninhabers liegen.
Die Monatskarte für Schüler, Auszubildende und Studenten der Fahrpreisstufe 1 oder Fahrpreisstufe 2 ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Die Gültigkeitsdauer beschränkt sich auf den jeweiligen kalendarischen Monat. Sie kann nicht online über das Handyticket erworben werden und gilt nur in Verbindung mit einer nummerngesicherten Kundenkarte der SNG mbH Suhl/Zella-Mehlis. Die Nummer der Kundenkarte ist auf der Monatskarte jeweils einzutragen. Ohne Eintrag ist die Monatskarte ungültig. Der Antrag auf Kundenkarte ist in den Servicebüros erhältlich. Nach Vorlage der erforderlichen Angaben und eines Passbildes erfolgt die Ausgabe der Kundenkarte. Der Fahrgast hat die betreffende Kundenkarte bei sich zu führen.
Für die Zeit der Sommerferien besteht die Möglichkeit des Erwerbs eines Schüler-Ferien-Tickets. Das Schüler-Ferien-Ticket berechtigt zur Nutzung der Omnibuslinien der SNG mbH Suhl/Zella-Mehlis, weiterer angeschlossener Busunternehmen in Thüringen sowie der Thüringer Nahverkehrszüge. Es ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Schüler ab 14 Jahren müssen für Kontrollzwecke neben dem Schüler-Ferien-Ticket ihren gültigen Schülerausweis mitführen. Das Schüler-Ferien-Ticket ist zum zwischen den beteiligten Unternehmen vereinbarten Preis erhältlich. Die Nutzungsberechtigung richtet sich nach den speziellen Tarifbestimmungen zum jeweils aktuellen Schülerferienticket.
Die Abo-Monatskarte berechtigt innerhalb des kalendarischen Monats zu beliebig vielen Fahrten durch eine Person. Sie ist personengebunden, daher nicht übertragbar und nur bei Anerkennung einer mindestens halbjährlichen Abnahme möglich. Sie gilt nur in Verbindung mit einer nummerngesicherten Kundenkarte der SNG mbH Suhl/Zella-Mehlis. Der Antrag auf Kundenkarte ist in den Servicebüros erhältlich. Sie kann nicht online über das Handyticket erworben werden. Der Preis der Abo-Monatskarte wird jeweils monatlich im „SEPA-Lastschrift" Verfahren durch das Unternehmen erhoben.
Der Fahrgast hat die dazugehörige Kundenkarte bei sich zu führen.
Einzelheiten sind in den im Antrag aufgeführten Vertragsbedingungen enthalten.
Inhaber der Abo-Monatskarte erhalten die Möglichkeit, an Wochentagen Montag bis Freitag jeweils ab 19.00 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen 1 Person unentgeltlich mitzunehmen. Die Einstiegshaltestelle muss für beide Fahrgäste identisch sein, die Ausstiegshaltestelle der unentgeltlich mitgenommenen Person darf nicht nach der des Abo Monatskarteninhabers liegen.
Inhaber der Abo-Monatskarte sind berechtigt, ohne zeitliche Einschränkung ein Fahrrad oder einen Hund unentgeltlich mitzunehmen.
Personen, die die Voraussetzungen zum Erwerb einer Monatskarte für Schüler, Auszubildende und Studenten erfüllen, haben keinen Anspruch auf Erwerb einer Abo-Monatskarte.
Die Jahreskarte gilt ab dem Datum des Erwerbs auf allen Linien für die Dauer bis 1 Tag vor Kaufdatum im Folgejahr. Sie ist nicht personengebunden und daher übertragbar.
Inhaber der Jahreskarte erhalten die Möglichkeit, von Freitag 19.00 Uhr bis Sonntag Betriebsende bzw. an gesetzlichen Feiertagen 1 Person unentgeltlich mitzunehmen.
Die Einstiegshaltestelle muss für beide Fahrgäste identisch sein, die Ausstiegshaltestelle der unentgeltlich mitgenommenen Person darf nicht nach der des Jahreskarteninhabers liegen.
4 Zusätzliche Bestimmungen
(1) Die Beförderung von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Die Beförderung dieser Kinder erfolgt kostenlos, Begleitpersonen haben Fahrscheine gemäß den Tarifbestimmungen zu lösen.
(2) Die Beförderung von Handgepäck erfolgt, sofern die Beförderung zugelassen ist, kostenlos. Für die „Beförderung von Tieren" gilt der § 12 der gemeinsamen Beförderungsbedingungen des BBT (gültig ab 01.01.2022). Es ist unabhängig von der Größe des Tieres ein „Einzelfahrschein ermäßigt" zu lösen.
Schwerbehinderte Menschen, in deren Ausweis die Notwendigkeit ständiger Begleitung eingetragen ist, können statt einer Begleitperson einen Hund unentgeltlich mitnehmen. Ist der zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigte anerkannt schwerbehinderte Mensch mit Begleitperson und Behindertenbegleithund unterwegs, so unterliegt der Hund den entsprechenden Tarifbestimmungen für Hunde allgemeiner Art. Für Blinde gilt, dass obwohl Blindenführhund als auch eine Begleitperson unentgeltlich mitgenommen werden dürfen. Blindenführhunde unterliegen nicht dem Leinenzwang.
(3) Fahrräder werden nur nach Rücksprache mit dem Busfahrer in Abhängigkeit von der jeweiligen und zu erwartenden Situation auf eigenes Risiko des Radfahrers zum Preis "Einzelfahrschein ermäßigt" unabhängig von der Reiseweite befördert.
(4) Kinder von 6 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (14. Geburtstag) erhalten eine Ermäßigung auf Einzelfahrt. Bei Vorlage der Voraussetzungen erhalten sie die Ermäßigung für Monatskarten für Schüler wie vorstehend aufgeführt. Es sind hierfür spezielle Monatskarten zu erwerben.
(5) Schüler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (14. Geburtstag), Auszubildende und Studenten erhalten eine Ermäßigung nur auf Zeitfahrausweise (Wochen- bzw. Monatskarten) wie vorstehend aufgeführt. Es sind hierfür spezielle Zeitfahrausweise zu erwerben. Die Anspruchsberechtigung zum Erwerb einer ermäßigten Zeitkarte des Ausbildungsverkehrs richtet sich nach § Absatz 1 der Personenbeförderungsausgleichsverordnung (PBefAusglV).
(6) Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und gültiger Wertmarke sowie dem Kennzeichen G, aG, H, BI und Kriegsgeschädigte werden unentgeltlich befördert. Die genehmigte Begleitperson - Kennzeichen B auf dem Ausweis - kann unentgeltlich fahren, auch wenn der Schwerbehinderte selbst zahlen muss.
(7) Zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen jeglicher Art sind die hierfür berechtigenden Dokumente, wie z.B. Schülerausweis, Kundenkarten auf Verlangen dem Verkaufs- bzw. Kontrollpersonal vorzulegen.
(8) Das Fahrgeld soll beim Lösen eines Fahrscheines beim Fahrer abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 20 Euro zu wechseln, Ein- und Zwei-Cent-Stücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. Beim Wechselgeld über 20 Euro erhält der Fahrgast eine Quittung über den nicht zurückgegebenen Betrag, die er nur unter Vorlage in den Servicebüros einlösen kann.
(9) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn er:
- sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
- sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
- den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 Abs. 3 der Beförderungsbedingungen entwertet hat oder entwerten ließ,
- den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt bzw. aushändigt,
- ohne Kundenkarte oder ähnliche Legitimation für personengebundene Zeitfahrausweise angetroffen wird.
Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß § 9 ,,Erhöhtes Beförderungsentgelt" der gemeinsamen Beförderungsbedingungen des BBT (gültig ab 01.01.2022).
(10) In Fällen eines nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs bzw. unberechtigtem Widerspruch zum erfolgten Lastschrifteinzug von Fahrpreisen ist das Unternehmen berechtigt, sämtliche entstandenen Kosten dem Kunden zu berechnen. Bei Überschreitung einer in einer Rechnung angegebenen Fälligkeit und einer Mahnung als „Letzte vorgerichtliche Mahnung" werden dem Kunden unabhängig vom Anlass der Rechnung pauschale Unkosten in Höhe bis zu 5,00 € berechnet.
(11) Wochenkarten können genutzt werden bis jeweils Montag der Folgewoche 08.00 Uhr, Monatskarten bis zum 1. Kalendertag des Folgemonats 08.00 Uhr. Maßgeblich ist jeweils der Fahrtbeginn.
(12) Zeitkarten des letzten Gültigkeitszeitraums vor Änderung der Beförderungsentgelte und Tarifbestimmungen gelten bis zum Ablauf des Zeitraumes, für den sie erworben wurden.
(13) Bei einer Tarifänderung behalten im Vorverkauf erworbene Einzelfahrscheine und Streifenkarten ihre Gültigkeit bis zu einem bekanntzugebenden Termin und können bis zu diesem Zeitpunkt genutzt werden.