Tarifbestimmungen zum Rennsteig-Ticket / NahTour-Ticket
gültig ab 01.04.2024
Neben den allgemeinen Tarif- und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden und jeweils genutzten Verkehrsunternehmen gelten für die Nutzung des Rennsteig- bzw. NahTour-Tickets folgende Bedingungen:
1. Mit dem Tarifangebot „Rennsteig-Ticket“ bzw. „NahTour-Ticket“ erhalten Gäste der Region während ihres Aufenthaltes eine kostengünstige Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs im Geltungsbereich nach Ziffer 4. Die Finanzierung erfolgt über den Kurbeitrag der Gemeinden oder über Verträge der Vermieter mit den Verkehrsunternehmen. Das Ticket kann daher nicht gesondert erworben werden. Es handelt sich um ein solidarisch finanziertes Ticket, das bei Nichtnutzung auch nicht rückvergütet werden kann.
2. Anspruchsberechtigt zur Nutzung des Tickets ist jede Person, die eine gültige Gästekarte mit inkludiertem Rennsteig- bzw. NahTour-Ticket erhalten hat.
3. Als Fahrausweis wird die Gästekarte des Ortes oder Beherbergungsbetriebes anerkannt, wenn diese das Logo „Rennsteig-Ticket“ bzw. „NahTour-Ticket“ trägt.Das Ticket gilt als Fahrschein im gesamten Liniennetz der
- IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau (IOV),
- MBB Meininger Busbetriebs GmbH (MBB),
- Städtische Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis (SNG),
- WerraBus GmbH (WB),
- auf ausgewählten Linien und Linienteilstrecken der Verkehrsunternehmen
- Ilchmann Tours GmbH (Ilch)
- Süd·Thüringen·Bahn GmbH (STB)
sowie in allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) in den Tarifzonen 109, 110, 111 (ab 01.04.2024), 400-402, 411-414, 416-418, 421-429, 431-438, 441-445, 450, 452, 464, 492 und 864.
Ausgeschlossen sind Sonderbusse, gesonderte touristische Verkehre der Eisenbahnunternehmen (z. B. Dampflokfahrten) sowie die Thüringer Bergbahn auf dem Abschnitt zwischen Obstfelderschmiede und Cursdorf.
4. Das Ticket gilt jeweils in beiden Richtungen, sofern die Strecken in beide Richtungen bedient werden:
Eisenbahnlinien
RB 46 (RennsteigShuttle) -→ Bahnhof Ilmenau - Bahnhof Rennsteig
Buslinien
IOV → Alle Linien der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau (Ilm-Kreis)
MBB → Alle Linien der MBB Meininger Busbetriebs GmbH (Landkreis Schmalkalden-Meiningen)
SNG → Alle Linien der Städtischen Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis (Stadt Suhl)
WB → Alle Linien der WerraBus GmbH (Landkreis Hildburghausen)
Ilch 508 → Masserberg - Theuern
Verbundgebiet Liniennetz des VMT
In allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) in den Tarifzonen 109, 110, 111 (ab 01.04.2024), 400-402, 411-414, 416-418, 421-429, 431-438, 441-445, 450, 452, 464, 492 und 864, mit Ausnahme der Thüringer Bergbahn auf dem Abschnitt zwischen Obstfelderschmiede und Cursdorf. (vorwiegend Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)
5. Das Ticket ist gültig im angegebenen Gültigkeitszeitraum auf Gästekarte oder entsprechenden digitalen Medien. Zur Verlängerung des Aufenthaltes muss eine neue Gästekarte ausgestellt werden. Handschriftliche Korrekturen auf gedruckten Medien sind nicht zulässig und führen zur Entwertung des Tickets.
6. Das Ticket gilt für die Beförderung von Personen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs im Geltungsbereich nach Ziffer 4. Es darf nur die 2. Klasse genutzt werden.
7. Die Mitnahme je eines Fahrrades, Kinderwagens, Gepäckstückes, Wintersportgerätes oder Hundes pro Person ist in Verbindung mit dem Ticket grundsätzlich kostenfrei. Im Bereich VMT muss zusätzlich eine Hunde-/Fahrradkarte gelöst werden. Die weiteren Bestimmungen der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens gelten darüber hinaus.
8. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der Gästekarte namentlich genannt ist. Allein reisende Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre haben ebenfalls einen geeigneten Nachweis mitzuführen.
9. Die Gästekarte mit inkludiertem Rennsteig- bzw. NahTour-Ticket ist beim Betreten eines Busses dem Fahrer oder in Zügen dem Kontrollpersonal unaufgefordert vorzuzeigen.
10. Die Gästekarte mit inkludiertem Rennsteig- bzw. NahTour-Ticket ist nicht übertragbar.
11. Besitzer von Jahreskurkarten können für max. 14 Tage eine Gästekarte mit inkludiertem Rennsteig- bzw. NahTour-Ticket zusätzlich zur bestehenden Jahreskurkarte erwerben.
12. Soll eine Fahrt außerhalb des Geltungsbereiches nach Ziffer 4 stattfinden, so richtet sich die Anschlusstarifierung nach den Tarifbestimmungen des die Beförderungsleistung erbringenden Verkehrsunternehmens.
13. Der Inhaber des Rennsteig- bzw. NahTour-Tickets geht mit dem Betreten der Verkehrsmittel oder -anlagen einen Beförderungsvertrag mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen ein. Im Geltungsbereich sind dies die gemeinsamen Beförderungsbestimmungen der Verkehrsunternehmen in Thüringen in der jeweiligen Fassung.
14. Es handelt sich bei dem Ticket um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von §5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund §17 Abs.1 Nr.1 EVO i. V. m. § 17. Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten.
15. Informationen zum Ticketangebot stehen bei den Beherbergungsunternehmen, den Tourist-Informationen oder unter www.nahtour-ticket.de zur Verfügung.